Leistungstabelle Kindertarife

Bitte beachten Sie, dass bei KIG 1 eine Leistungsablehnung wegen einer fehlenden medizinischen Notwendigkeit möglich ist. Deshalb empfehlen wir immer vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) einzureichen, auch wenn der Tarif das nicht vorsieht.

Leistungen/Tarif KIG 1 und 2   KIG 3 bis 5  Mini-Brackets 

Kunstst./Keram. Brackets

farblose Bögen

festsitz. Retainer transp. Aligner Lingual-technik  Funktions-analytik  Fisuren-versigelung  Zahn-reinigung  Beitrag in €  
BBKK ZahnPRIVAT Premium 90% aus max. 4.000 €1,2 90% aus max. 4.000 €1,2          19,79 Angebot anfordern
Allianz DentalBest 90% bis max. 3.000 € 90% bis max. 3.000 €  4  4  4  4  4  4  4  4   15,56 Angebot anfordern
inter Qualimed Z90+ZPro 80% unbegrenzt2 80% max 1.000 €

         13,87 Angebot anfordern
Nürnberger ZEP80+ZV 80% bis max. 2.000 € 80% bis max. 2.000 €                14,18 Angebot anfordern
DKV KTD85+KDBE 100% bis max. 1.500 € 100% bis max. 1.500 €                11,33 Angebot anfordern
ARAG Z90 Bonus 80% unbegrenzt3 80% bis max. 1.000 €                  16,27  Angebot anfordern 
Universa DentPrivat 80% 600 € pro Kiefer gesamt 80% 600 € pro Kiefer gesamt             14,14 Angebot anfordern 
Stuttgarter SMILE ZahnPremium 100% max. 750 € 100% max. 750 €  14,40 Angebot anfordern
AXA Dent Premium 90% unbegrenzt 90% bis max 1.000 €  16,92 Angebot anfordern
R+V ZahnPremium 90% bis max. 2.000 € 90% bis max. 1000 €              
 20,09 Angebot anfordern
Allianz ZahnBest+ZahnFit 90% aus max. 2.000 € 90% aus max. 2.000 €  15,01 Angebot anfordern
Allianz ZahnBest 90% aus max. 2000 € 90% aus max. 2.000 €  9,44 Angebot anfordern
Signal-Iduna ZahnTOPpur 90% unbegrenzt2 90% unbegrenzt2  9,54 Angebot anfordern
Deutscher Ring ZahnTOPpur 90% unbegrenzt2 90% unbegrenzt2  9,54 Angebot anfordern

1: 90% der Restkosten zuzüglich der GKV Leistungen. Damit können je nach Fall zwischen 90 und bis max. 100% erreicht werden

2: es gilt aber die Zahnstaffel in den ersten Jahren

3: leistet laut Tarifbedingungen grundsätzlich erst ab KIG 2

4: nur bei medizinischer Notwendigkeit mit ausführlicher Begründung