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Zahnzusatzversicherung Tarif Deutscher Ring ZahnTOPpur
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Der Tarif ZahnTOPpur des Deutschen Rings ist ein Hochleistungstarif. Bewertung in Finanztest 08/2014: sehr gut (1,1)
Stärken: Dieser Tarif hat sehr gute Leistungen bei Regelversorgung und keine Wartezeiten. Fehlende Zähne können mitversichert werden gegen Zuschlag. Zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr ist jederzeit eine Umstellung möglich, die dann Altersrückstellungen enthält.
Schwächen: Die Leistungen in den ersten 4 Jahren sind eher niedrig und die mitversicherten Zähne sind auch nur begrenzt mitversichert. Spätestens mit dem 40. Lebensjahr erfolgt eine automatische Umstellung in den Tarif ZahnTOP mit Altersrückstellungen.
Unser Fazit: Guter Tarif, wenn es Ihnen auf Langfristigkeit ankommt, da nach 4 Jahren ein sehr guter Leistungsumfang zur Verfügung steht und eine Wechseloption in den Tarif ZahnTOP mit Altersrückstellungen enthalten ist.
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Tarifdetails Deutscher Ring ZahnTOPpur:
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Deutscher Ring
ZahnTOPpur
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Deutscher Ring
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Ausgabe 8/2014
sehr gut (1,1)
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FocusMoney 46/2014
Platz 7 von 202 Tarifen mit Note 2,2
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ohne Altersrückstellungen
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noch keine da neuer Tarif
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100 % im Rahmen der Regelversorgung inkl. GKV-Leistung ansonsten 90 % (privtärztliche Abrechnung) inkl. GKV-Leistung
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100 % im Rahmen der Regelversorgung inkl. GKV-Leistung ansonsten 90 % (privtärztliche Abrechnung) inkl. GKV-Leistung
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100 % im Rahmen der Regelversorgung inkl. GKV-Leistung ansonsten 90 % (privtärztliche Abrechnung) inkl. GKV-Leistung
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100 % im Rahmen der Regelversorgung inkl. GKV-Leistung ansonsten 90 % (privtärztliche Abrechnung) inkl. GKV-Leistung
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100 % im Rahmen der Regelversorgung inkl. GKV-Leistung ansonsten 90 % (privtärztliche Abrechnung) inkl. GKV-Leistung
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Zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr kann man jederzeit umstellen in den Tarif ZahnTOP mit Altersrückstellungen. Mit dem 40. Lebensjahr erfolgt die automatische Umstellung!
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90 % inkl. Vorleistung GKV
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ja
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ja
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Rechnungsbetrag von bis zu 150,– EUR pro Kalenderjahr zu 90 % ab dem 21. Lebensjahr
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90 % inkl. GKV-Leistung, sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen hat
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ja, wenn GKV bestätigt, dass keine Leistungen erbracht werden. Keine Leistung bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung.
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– im ersten Kalenderjahr bei Versicherungsbeginn
dieses Tarifes (Tarifbeginn)
vom 01.10. bis 31.12. auf 250,– EUR
vom 01.07. bis 30.09. auf 500,– EUR
vom 01.04. bis 30.06. auf 750,– EUR
vom 01.01. bis 31.03. auf 1.000,– EUR
– im zweiten bis vierten Kalenderjahr auf
zusammen 2.000,– EUR
Ab dem fünften Kalenderjahr und bei Unfall entfällt die Begrenzung.
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Ja, mit Begrenzung auf 900 € Leistung je Implantatversorgung in den ersten 4 Jahren. Zuschlag 5 € pro fehlender Zahn bis zu 3 Stück.
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empfohlen
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entfallen
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